Rückverrechnung des Betreuungsbeitrages
Sollte Ihr Kind während des Schuljahres an mindestens 4 aufeinander folgenden
Schultagen fehlen, besteht die Möglichkeit einer Rückverrechnung. Dieses Ansuchen der Eltern wird an die Freizeitleitung weitergeleitet.
Rückverrechnung des Essensbetrages
Das Essen wird immer am Montagnachmittag für die darauffolgende Schulwoche
bestellt. Nur nicht bestelltes Essen kann rückverrechnet werden.
Wenn Sie rechtzeitig wissen, dass ihr Kind in der folgenden Woche oder später
kein Essen benötigt (geplanter Krankenhausaufenthalt, Urlaub,...), teilen Sie uns
dies bitte schriftlich, mit genauem Datum und
Grund mit. Abbestellungen sind nur für eine komplette Woche möglich.