Kontakt:                       

GTVS Pastinakweg 10

1220 Wien   

 

Tel: 01/4000 56 3810

              

Mail: direktion.922291@schule.wien.gv.at


Wo bekomme ich eine Aufstellung aller Betreuungsgelder für das Finanzamt?

Bitte wenden Sie sich an:

Magistratsabteilung 6

 

Buchhaltungsabteilung 4 Gruppe Schulen

 

Am MOdenapark 1-2, 5.Stock, 1030 Wien

 

Tel.: 0043 1 4000/95192

 

Fax: 0043 1 4000/9987460

 

Email: m06schulen@ma06.wien.gv.at

Wie kann ich mein Kind für mehrere Tage freistellen lassen?

Im gesamten Pflichtschulzeitraum kann ein Schüler max. 1 Woche auf Ansuchen freigestellt werden. Dieses Ansuchen ist von den Erziehungsberechtigten rechtzeitig und vor Buchung etwaiger Flüge und Aufenthalte der Schulleitung vorzulegen. Eine Freistellung direkt vor oder nach Ferien ist unzulässig und kann nicht bewilligt werden.

Unentschuldigtes Fehlen im Unterricht

Fehlt ein Kind mehr als drei Tage unentschuldigt im Unterricht, muss es von der Schulleitung vom Schulbesuch abgemeldet werden.

Ein Fehlen ist daher umgehend in der Schule zu melden und bei wieder Kommen schriftlich zu entschuldigen.