Kontakt:                       

GTVS Pastinakweg 10

1220 Wien   

 

Tel: 01/4000 56 3810

              

Mail: direktion.922291@schule.wien.gv.at


Unsere Hausordnung

Die Hausordnung

 

ü  Frühaufsicht: Lehrer machen freiwillig Frühdienst, 7.15-7.45 Uhr, nach 7.30 Uhr wird das Schultor aus organisatorischen Gründen geschlossen.

ü  Schultor wird um 15 Uhr geschlossen – Sicherheit

ü  Unterrichtsende: 15.30 Uhrdanach Entlassung beim Schultor + Seiteneingängen

ü  Freitag: 13:50 Uhr Frühschluss nach Wahl möglich, kein Abholen zwischen 14:00 - 15:30 Uhr!

ü  Entlassung aus dem Spätdienst erst ab 15. 45 Uhr möglich - nur im Elternheft schriftlich beauftragte Personen können ein Kind abholen.

ü  Eltern verabschieden und begrüßen ihr Kind VOR dem Schultor

ü  Kurzfristige Änderungen die Abholung des Kindes betreffend können nur schriftlich entgegengenommen werden. (kein Fax oder E-Mail oder Telefon)

ü  Abholung vor 15:30 ist nur bei persönlicher Anwesenheit einer beauftragten Person möglich.

ü  Rollerblades, Scooter, ... dürfen im Schulhaus nur getragen werden – keine Haftung!

ü  Betreten der Schule nur über Haupttor und Nebentor möglich (nicht über den Parkplatz = Verkehrsfläche)

ü  30er Zone am Eibischweg / Arnikaweg!!

ü  Eibischweg bitte nicht befahren! Autos NICHT vor Gartentüren und Hauszufahrten abstellen – Nachbarschaftshilfe!!!

ü  Mutwillige Verunreinigung/Zerstörung -  ev. Ersatz notwendig, Erziehungsberechtigte sollen die LehrerInnen bei dieser Erziehungsarbeit unterstützen!    Keine Haftung der Aufsichtsperson!

ü  Wir sind eine „Patschenschule“ Bitte keine Straßenschuhe in den Klassenräumen auch für Eltern am Buchstabentag (Ausnahme Sprechtag)

ü  Handy, Spielsachen, usw – nicht aufgedreht erlaubt, es wird keine Haftung übernommen!

ü  Gefundene Wertgegenstände werden in der Direktion gesammelt.

ü  Elektronische Geräte welche mit dem Handy gekoppelt werden (Smartwatch, …), Geräte mit Aufnahmefunktion, Fotofunktion usw sind nicht erlaubt. (abgedreht in der Schultasche ist OK – keine Haftung!)

ü  Fundkleidung: Sammlung in der Fundkiste, Freie Entnahme in der letzten Schulwoche; Übergabe an caritative Organisation zu Beginn der Hauptferien.

ü  Bei Benützung von öffentlichen Spielplätzen in direkter Schulumgebung genügt die Aufsicht einer Person

ü  Lern- und Freizeitbetrieb bei offener Klassentür, so ist die Aufsichtspflicht für lernende und spielende Kinder in der Klasse und am Gang gegeben.

ü  Befindet sich die Gruppe im Schulhof – Aufsichtspflicht ist erfüllt, wenn Kind auf WC, oder zur Schultasche geht um Essen/ Trinken zu holen

ü  Werbung und Angebote von schulfremden Personen dürfen NICHT direkt an Kinder verteilt werden. Mit Einverständnis der Direktion kann Werbematerial am Infotisch/ Info wand in der Aula aufgelegt werden

ü  Spontane Ausflüge innerhalb der Schulzeit (zB Motorikpark, Reservegarten, Teich,  ….) sind jederzeit ohne Vorankündigung möglich.

ü  Schuljause wird für alle Kinder kostenpflichtig – Schulprojekt „gesundheitsfördernde Schule“, trotzdem noch Anmeldeblatt MA 56 notwendig.

Unser roter Faden

Unser roter Faden
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