von Zahlungen für Spätdienst und Jause befreit sind Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestsicherung, Mindestpension oder einer Grundversorgung. Den entsprechenden Nachweis des Bezugs haben die Zahlungsverpflichteten bei der Schulleitung vorzulegen.
Mindestsicherung
Voraussetzung:
· Kein Einkommen oder Einkommen unterhalb der Grenze:
1. Alleinstehende, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher: 1.209,01 Euro
2. Paare (pro Person): 846,31 Euro
3. Zusätzliche für minderjährige Kinder (pro Kind): 326,44 Euro
· Lebensmittelpunkt, Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in Wien
· Österreichische Staatsbürgerschaft oder österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gleichgestellte Personen
Genauere Infos entnehmen Sie bitte folgender Webseite:
https://www.wien.gv.at/zusammenleben/sozialhilfe-mindestsicherung